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lfd. Lohn- & Gehaltsabrechnung*

Digitale Archivierung

Die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung* für ein Unternehmen zu erledigen, bedarf nicht nur besonders leistungsfähiger Software, sondern auch hoher Fachkompetenz beim Ausführenden. Wir als DATAC Büro haben beides.Hohe Preise gibt es hier nicht, unser Angebot wird Sie überzeugen. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein Angebot für Ihre lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung* an.

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Die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung* für ein Unternehmen zu erledigen, bedarf nicht nur besonders leistungsfähiger Software, sondern auch hoher Fachkompetenz beim Ausführenden. SSG Büro GmbH hat beides. Die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung* ist pünktlich und stimmt. Arbeitnehmer erhalten übersichtliche Abrechnungen und für den Arbeitgeber wird die Ablage gleich digital mit erledigt.

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Leistungsumfang

Die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung* ist nicht nur zeitraubender geworden. Die Flut an lfd. Änderungen und gesetzlichen Neuerungen nimmt monatlich zu. Wenn Politiker von Erleichterungen reden, ist das zumindest in diesem Bereich nur eine Farce. Fakt ist: Lohn- und Gehaltsabrechnung* ohne perfekte Fach- und Sachkenntnis selbst erledigen kann eine Flut teurer Haftungsfolgen mit sich bringen. Besser ist es, gleich zum Fachmann zu gehen. Wir bei SSG Büro GmbH arbeiten als DATAC Buchführungsbüros mit Programmen, die nicht nur für alle gesetzlichen Meldeverfahren zertifiziert sind, sondern DATAC Software hat auch eine zusätzliche Zertifizierung „für erhöhte Verfahrenssicherheit“. Das gibt Ihnen als Arbeitgeber die beruhigende Erkenntnis, in guten Händen zu sein. Und wie so oft bieten wir als Abrechnungsbüro auch hier mehr an als übliche Lohnabrechnungsdienstleister*. Wir archivieren alle Lohn- und Gehaltsabrechnungen und alle Meldungen für Sie digital. So finden Sie blitzschnell gesuchte Unterlagen und müssen nicht lange in vollen Ordnern wühlen. Lassen Sie sich ein Angebot machen. Sie werden erstaunt sein, welches gute Preis- Leistungsverhältnis wir bieten können.

Übersicht

  • Erstellen Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen* gemäß der geltenden gesetzlichen Vorschriften


  • Übermittlung der monatlichen und jährlichen Meldungen (DEÜV und ELENA)

  • Versenden der Lohnsteueranmeldungen- und Bescheinigungen (ELSTER)

  • blitzschneller elektronischer Datentransfer zwischen Lohnbüro und Mandant über DATAC 24

  • Formular- und Bescheinigungswesen für Ihre Mitarbeiter



Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Leistungen ausschließlich im Rahmen des §6 Ziff. 3,4 StbG anbieten! Erfassung lfd. Geschäftsvorfälle; lfd. Lohn- u. Gehaltsabrechnung; Keine Steuerberatung! Keine Rechtsberatung!


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Sie haben Fragen zu unserem Buchführungsbüro? Wir beraten Sie gern!

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